Bei der Feststellung des Pflegegrads schaut der Medizinische Dienst auf sechs Lebensbereiche – sogenannte „Module“. Jedes Modul erfasst eine andere Dimension von Selbstständigkeit:
1. Mobilität (10 %)
Kann sich die Person im Bett drehen, aufstehen, laufen, sich fortbewegen? Hier geht es rein um körperliche Beweglichkeit.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
Erkennt die Person Menschen und Situationen? Kann sie sich verständlich machen, Entscheidungen treffen und alltägliche Handlungen planen? Dieses Modul ist wichtig für Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
Wie oft kommt es zu herausforderndem Verhalten – etwa nächtlicher Unruhe, Aggression, Rückzug oder Halluzinationen? Wie sehr belasten diese Situationen den Alltag?
4. Selbstversorgung (40 %)
Wie selbstständig kann sich jemand waschen, anziehen, essen, zur Toilette gehen? Dies ist das am höchsten gewichtete Modul, da es den direkten Alltag betrifft.
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %)
Kann die Person Medikamente selbstständig einnehmen? Arzttermine wahrnehmen? Therapien durchführen?
6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %)
Nimmt die Person am gesellschaftlichen Leben teil? Pflegt sie soziale Kontakte? Kann sie den Tag selbst strukturieren?
Warum queersensible Pflegeberatung so wichtig ist
In der Theorie klingt das System fair – doch in der Praxis zeigt sich oft, wie wichtig ein queersensibler Blick ist. Denn viele queere Menschen haben besondere Erfahrungen gemacht, die in einer Standardbegutachtung leicht übersehen werden: