2. Schritt | Terminvereinbarung zur Begutachtung
Nach der Antragstellung wird sich innerhalb von zwei Wochen ein:e Gutachter:in bei dir melden, um einen Termin zu vereinbaren. Du kannst eine Person deines Vertrauens mitbringen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Werktage. Bei bestimmten Umständen, wie einem Krankenhausaufenthalt, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, hast du Anspruch auf eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche der Verspätung.
3. Schritt | Pflegeberatung
Lass dich durch eine Pflegeberatung auf den Besuch des MDK vorbereiten. Die Beratung hilft dir, den Begutachtungstermin optimal zu gestalten und alle relevanten Punkte anzusprechen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Beratung, selbst wenn der Antrag auf Pflegeleistungen noch nicht bewilligt wurde.
“Übrigens: Unsere Alle Farben Alltagshilfe bietet dir eine queersensible Pflegeberatung an und unterstützt dich Schritt für Schritt auf dem Weg zur Beantragung der Pflegeleistungen – ganz individuell und auf deine Bedürfnisse abgestimmt.”
4. Schritt | Die Begutachtung
Der Termin zur Begutachtung erfolgt durch Pflegefachkräfte oder Ärzt:innen des MDK oder anderer Gutachter:innen. Dabei wird der Pflegebedarf eingeschätzt – du solltest darauf achten, dass deine Angehörigen oder Betreuer:innen ebenfalls anwesend sind, um ein möglichst genaues Bild zu vermitteln. Die Begutachtung orientiert sich an deiner individuellen Pflegesituation, beispielsweise an deiner Selbstständigkeit und den Bereichen, in denen du Hilfe benötigst.
Tipp: Ein Pflegeprotokoll kann dir dabei helfen, dich auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. Es bietet eine Art Leitfaden, welche Fragen gestellt werden und worauf geachtet wird.
Anbei haben wir dir eine tolle Vorlage verlinkt:
Hier Link zur Vorlage
5. Schritt | Gutachten prüfen und Widerspruch einlegen
Sobald die Begutachtung abgeschlossen ist, erhältst du einen Bescheid, der den Pflegegrad festlegt. Wenn du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist – etwa, weil du einen höheren Pflegegrad erwartet hast oder der Gutachter nicht queer-sensibel war – kannst du Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids erfolgen. Wenn der Bescheid keine Rechtsbelehrung enthält, hast du dafür sogar ein Jahr Zeit.
6. Schritt | Hilfen organisieren
Je nach Pflegegrad stehen Dir unterschiedliche Pflegeleistungen zu. Es gibt noch wenige, aber immer mehr queer-sensible Pflegedienste und Hilfsangebote, die dir weiterhelfen können. Wir freuen uns, wenn wir Dich als vielfältige und queersensible Alltagsbegleitung unterstützen können.